Antrag der Verbandsgemeindeverwaltung Heidesheim, Am Goldenen Lamm 1, 55262 Heidesheim auf Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gem. §31 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. §72 Landeswassergesetz zur Renaturierung des Wildgrabens in der Ortslage Heidesheim im Bereich des Neubaugebietes "Sommeraue".
Der Termin zur Erörterung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen fanden am 25.01.2010, in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen statt.
Montag, 25. Januar 2010
Freitag, 1. Januar 2010
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts §31 Ausbau Abs.2
Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) bedarf der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, stehen dem Gewässerausbau gleich. Satz 1 gilt nicht, wenn ein Gewässer nur für einen begrenzten Zeitraum entsteht und dadurch keine erhebliche nachteilige Veränderung des Wasserhaushalts verursacht wird. Das Planfeststellungsverfahren für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglicheitsprüfungen eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (UVP-pflichtiger Gewässerausbau), muss den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen.
Montag, 9. November 2009
Pressemitteilung
Am Montag, dem 25.10.09 trafen sich interessierte Heidesheimer Bürger im Mainzer Hof, um über das weitere Vorgehen bezüglich des Baugebietes Sommeraue zu sprechen. Anlass war die Ankündigung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zur Renaturierung des Wildgrabens im Heidesheimer Nachrichtenblatt von VG Bürgermeister Borrmann.
Die Anwesenden waren sich einig, dass das Planfeststellungsverfahren darauf abzielt, die Bebauung der Sommeraue voranzutreiben. Dieses sehr umstrittene Baugebiet fand in letzter Zeit wenig Beachtung, was die Versammelten sehr bedauern, handelt es sich doch um einen Eingriff in ein Biotop, das erhalten werden muss.
Spontan entschied man sich, die Initiative "Gegen die Zerstörung der Sommeraue" zu gründen, mit dem Ziel, die Heidesheimer Bevölkerung über die Gefahren, aber auch die erhaltenswerten Seiten dieses einmaligen Gebietes zwischen Heidesheim und Wackernheim zu informieren."
Die Anwesenden waren sich einig, dass das Planfeststellungsverfahren darauf abzielt, die Bebauung der Sommeraue voranzutreiben. Dieses sehr umstrittene Baugebiet fand in letzter Zeit wenig Beachtung, was die Versammelten sehr bedauern, handelt es sich doch um einen Eingriff in ein Biotop, das erhalten werden muss.
Spontan entschied man sich, die Initiative "Gegen die Zerstörung der Sommeraue" zu gründen, mit dem Ziel, die Heidesheimer Bevölkerung über die Gefahren, aber auch die erhaltenswerten Seiten dieses einmaligen Gebietes zwischen Heidesheim und Wackernheim zu informieren."
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