Samstag, 12. Juni 2010

Naturschutzverein Sommeraue trifft Ortbürgermeister Hessel

Der Naturschutzverein Sommeraue begrüßte Herrn Ortsbürgermeister Hessel zu einer Begehung des Sommeraueareals.
Ca. 60 Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter der Fraktionen in den Gemeinderäten Heidesheim und Wackernheim machten sich ein Bild von der hydrogeologischen Beschaffenheit des Geländes. Beeindruckt waren alle vom Zustand der 5 Bohrlöcher, die der Verein zu Demonstrationszwecken bohren ließ. In den Löchern, 20 cm unterhalb der Grasnarbe (siehe Bild), stand das Wasser und floss nicht ab. Dipl. Geogr.Walter Luser, Vorsitzender des Naturschutzvereins, erläuterte die Beschaffenheit des erbohrten Materials. Jeder konnte sich von der Konsistenz der vorgefundenen Lette durch Fingerprobe (Tonanteil) und durch Schmecken (sog. Knirschprobe –Schluffanteil) überzeugen. Diese Schicht verhindert flächendeckend das Versickern von Oberflächenwasser im gesamten Gebiet der Sommeraue.Viele der anwesenden Anwohner haben dies bereits zu spüren bekommen und sie beklagen Bauschäden an ihren Häusern. Der neueste Planfeststellungsbeschluss für die Renaturierung der Sommeraue weist deutlich auf die Gefahr von Hangrutschungen in der Sommeraue hin. Stimmen der Anwohner: "Wer hier baut, geht unberechenbare wirtschaftliche Risiken ein, schlimmer noch: selbst wenn sein Haus selbst nicht rutschen sollte, könnte ein Nachbar in unmittelbarer Nähe davon betroffen werden. Eine Gemeinde, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlt, sollte auch die Bauherrn ehrlich auf die Gefahren im Gebiet der Sommeraue hinweisen.“ Die Notwendigkeit einer Renaturierung ohne Baugebiet Sommeraue kann auch Ortsbürgermeister Hessel nicht erkennen. Nicht nur die Erschließungskosten für das Baugebiet Sommeraue, sondern auch die für die Renaturierung des Wildgrabens sind immens.
Der Naturschutzverein freut sich, dass auch innerhalb derjenigen Fraktionen, die bisher für die Bebauung der Sommeraue stimmten, erkannt wird, dass das gesamte Projekt neu diskutiert und überdacht werden muss. Herr Bürgermeister Hessel war von den neu erworbenen Erkenntnissen vor Ort sehr beeindruckt und regte an, dass sich auch alle anderen Ratsmitglieder
vor Ort ein eigenes Bild von den Besonderheiten der Sommeraue machen sollten.
Bei Kaffee und Kuchen und sommerlichem Wetter verweilte man noch eine Weile im Gespräch und genoss die Natur auf der wundervollen Sommeraue.

Montag, 19. April 2010

„Naturschutzverein Sommeraue“

Die Initiative „Gegen die Zerstörung der Sommeraue“ ist mit Wirkung vom 19. April 2010 zum Naturschutzverein Sommeraue geworden.

Als Mitglieder des Vorstands wurden gewählt:
1. Vorsitzender: Walter Luser,
2. Vorsitzender: Ewald Roth,
Schriftführerin: Gisela Herr,
Schatzmeister: Prof. Dr. Dirk Fischer.

In der einstimmig verabschiedeten Satzung wurden die Vereinsziele
festgelegt: Zweck des Vereins ist der Erhalt und die Verbesserung der
Ökologie des Wildgrabentals in der Verbandsgemeinde Heidesheim, insbesondere im Gebiet der Sommeraue. Der Verein setzt sich dafür ein,jegliche Bebauung in der Sommeraue zu verhindern. Nachhaltiges Handeln und Naturschutz sind Ziele des Vereins, die sich in den Aktionen und Projekten des Vereins wieder finden z.B.:
Bürgerversammlungen und Diskussionsforen, Presseerklärungen zu den aktuellen Ereignissen und Planungen in diesem Gebiet, Beratung und Unterstützung von betroffenen Eigentümern und Pächtern, Erstellen von Publikationen, Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit.

Dienstag, 9. März 2010

Leser-Forum

Viele Fragen
In altbekannter Weise versucht der selbsternannte Imperator der VG- Heidesheim, Bürgermeister Joachim Borrmann, mit den Ängsten der Bürger zu spielen. Wenn er seine "Renaturierung" am Wildgraben nicht durchführen kann, dann müssen wir mit massiven Hochwasserschäden zwischen Bahnhof und Max-Holländer-Platz rechnen. So malt Borrmann in vielen Äußerungen das Heidesheimer Tsunami-Gespenst in unsere Köpfe.
Das passt doch in Zeiten von Orkanen wie gerade erlebt mit "Xynthia". Nebenbei gibt es noch Nachhilfe in Mathematik, kosteten die Stecklinge damals doch nur insgesamt 625 EUR und nicht wie von der "Initiative gegen die Zerstörung der Sommeraue" behauptet, 30.000 EUR. Dass sich Stecklinge oen alleine einpflanzen und solche Maßnahmen ohne Personal- und Maschineneinsatz durchgeführt werden, ist mir bis heute nicht bekannt.
Weiter fordert der VG-Bürgermeister ein, doch bitte bei der Wahrheit zu bleiben. Dann möge er doch klarstellen, dass das Rückhaltebecken einzig und allein für die Bebauung und die Versiegelung der Flächen des Baugebiets Sommeraue gebraucht wird.
Die Wahrheit, die uns Heidesheimer interessiert, ist, welche Ratsmitglieder damals einen Nutzen von der Entscheidung zum Baugebiet Sommeraue hatten, weil sie vom Verkauf der Grundstücke profitieren. Interessant wäre auch, ob Herr Borrmann persönlich von seinen Renaturierungsmachenschaften oder wer in seinem parteiinternen Umfeld davon profitiert. Da tritt doch die Frage, ob 250 oder 25 Bäume weichen müssen, völlig in den Hintergrund.
Ralf Heiß, Heidesheim

Mittwoch, 3. März 2010

Rhein-Main Presse AZ 3.3.2010

Wildgraben Bürgermeister greift Initiative an
Heidesheim (hol)."Es ist mir völlig rätselhaft, auf welcher Grundlage die "Initiative gegen die Zerstörung der Sommeraue" die Aussage trifft, es sollen 250 Bäume am Wildgraben in der Sommeraue gefällt werden. Diese Aussage ist falsch. Ich bitte die Initiative bei der Wahrheit zu bleiben und keine Unruhe zu stiften", schaltet sich Bürgermeister Joachim Borrmann (SPD) erneut in die Diskussion um die geplante Renaturierung des Wildgrabens ein. Viele Bürger hatten in der AZ gegen die "Renaturierung der Renaturierung" protestiert.
Der Bürgermeister erinnert daran, dass im Jahr 1994 im Bereich der Sommeraue Gewässerpflegemaßnahmen durchgeführt und 250 Baumstecklinge gepflanzt worden seien: "Diese Stecklinge kosteten rund 2,50 EUR das Stück; somit rund 625 EUR insgesamt." Gründe des jetzt laufenden wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens, bereits im November 2004 eingeleitet, aber duch die Sanierung der Wildgrabenbrücke aktualisert worden sind laut Joachim Borrmann: die Ausweitung des Gewässerbettes und Abflachung des Ufers zwischen Max-Holländer-Platz und der Wildgrabenbrücke über die K18 sowie die Schaffung eines Rückhalteraumes bei Starkregenereignissen zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes in der Ortslage zwischen Max-Holländer-Platz und Bahnhof vor einem 50-jährigen Niederschlagsereingnis. "Dafür werden im Bereich des geplanten Rückhaltebeckens einige der zu Bäumen herangewachsenen ursprünglichen Stecklinge ausgedünnt und entfernt. Dies entspricht einem ganz normalen Pflegevorgang und ist so auch den öffentlich ausgelegten Planungsunterlagen zu entnehmen. Ich sehe hier kein Erfordernis, in das 2004 eingeleitete Verfahren einzugreifen", unterstreicht Borrmann.

Sonntag, 28. Februar 2010

Donnerstag, 25. Februar 2010

Leser-Forum

Ein Frevel
Der Austausch von Natur zu Gunsten von Wohnsiedlungen ist in doppelter Hinsicht beklagenswwert. Er wäre nicht nur demographisch regional contraindiziert und auch nicht im Zeitgeist der politisch Einsichtigen. Bei rückläufiger Einwohnerzahl und damit innerörtlich noch weiter freiwerdender Wohnkapazitäten, ist es nahezu ein Frevel, ein wunderschönes Juwel der natur unwiederbringlich zu vernichten.
Es ist nicht nur ein Landschaftsverlust, wenn 250 gesunde Bäume einer Besiedlung weichen müssen, zumal diese erst mit Haushaltsgeldern der Gemeinde vor wenigen Jahren gesetzt worden sind, sondern auch volkswirtschaftlich widersinnig. Wenn man eine aktuelle demographische Studie zu Grunde legt, dann wird unsere Einwohnerzahl von jetzt rund 10400 im Jahre 2015 schon auf unter 9000 Einwohner gesunken sein. Wozu dann dieses neue Baugebiet erschließen wollen, wenn wir schon jetzt leerstehende Häuser im Dorf haben?
Das Tal zwischen Heidesheim und Wackernheim mit seinem Bachverlauf ist von besonderem landschaftlichem Reiz, wie ihn Caspar David Friedrich nicht besser hätte malen können, weshalb es vor 15 Jahren als Naturschutzgebiet anvisiert war. Neben der Flora hat sich auch eine stabiel Fauna dort entwickelt. jetzt haben wir die letzte Gelegnehit, die Schönheit am Fuß des Rabenkopfes zu erhalten.
Prof. Dr. Dirk Fischer, Heidesheim

Donnerstag, 18. Februar 2010

Leser-Forum

Verwaltung gegen Bürger
Endlich hat sich wieder der Widerstand gegen die Bebauung der Sommeraue formiert.Vor einigen Jahren gab es die Bürgerinitiative "Rettet die Sommeraue", die jetzige Initiative "Gegen die Zerstörung der Sommeraue" setzt meines Erachtens die Arbeit glänzend fort. Was sollen Bürger auch tun, wenn die Verwaltung das totale Gegenteil von dem ist, was die Bürger wollen. Wir Heidesheimer wollen unsere Umwelt und unsere Natur erhalten und nicht zerstören. Schon gar nicht für das Wohl einiger weniger Grundstückseigentümer in der Sommeraue. Übrigens zählten bei der Aufstellung des Baugebiets einige zu denjenigen, denen Grundstücke dort gehörten. Aber das ist längst "geheilt", aber nicht vergessen. Es ist ein Skandal, dass 250 Bäume gefällt werden sollen.
Doris Reis, Heidesheim

Montag, 15. Februar 2010

Montag, 25. Januar 2010

Vollzug der Wassergesetze

Antrag der Verbandsgemeindeverwaltung Heidesheim, Am Goldenen Lamm 1, 55262 Heidesheim auf Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gem. §31 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. §72 Landeswassergesetz zur Renaturierung des Wildgrabens in der Ortslage Heidesheim im Bereich des Neubaugebietes "Sommeraue".

Der Termin zur Erörterung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen fanden am 25.01.2010, in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen statt.

Freitag, 1. Januar 2010

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts §31 Ausbau Abs.2

Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) bedarf der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, stehen dem Gewässerausbau gleich. Satz 1 gilt nicht, wenn ein Gewässer nur für einen begrenzten Zeitraum entsteht und dadurch keine erhebliche nachteilige Veränderung des Wasserhaushalts verursacht wird. Das Planfeststellungsverfahren für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglicheitsprüfungen eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (UVP-pflichtiger Gewässerausbau), muss den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen.