Sonntag, 20. Februar 2011
In aller Kürze kann man feststellen, dass das Verwaltungsgericht wenig Lust verspürt, sich mit der komplexen Sachlage im Detail auseinanderzusetzen. Fr. Heiser liegt nicht im Planfeststellungsgebiet und die beiden anderen Kläger wurden aufgrund formaler Unzulänglichkeiten in den Widersprüchen präkludiert. Aber auch der Kreis hat möglicherweise einen Formfehler begangen, indem er die Ortgemeinde bei der Anhörung öffentlicher Belange nicht einbezogen hat. Es ist noch kein Urteil ergangen. Wir haben daher vor dem Verwaltungsgericht beantragt, die Präklusion aufzuheben.